Zwangsverwaltung


Im Rahmen der Aufgaben des Zwangsverwalters führen wir die Verwaltung von Grundstücken mit Wohneinheiten sowie von gewerblich genutzten Grundstücken durch.

Um den großen Herausforderungen, die mit der Übernahme einer Zwangsverwaltung verbunden sind gerecht zu werden, arbeiten wir innerhalb eines bewährten und erfahrenen Teams zusammen. Priorität haben für uns wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen, die auch über die Zeit der Zwangsverwaltung hinaus wirken.

Unabhängig von den in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an die Bestellung von Zwangsverwaltern haben wir von vornherein einen hohen Maßstab an die fachliche Qualität der Beteiligten angelegt. Unabdingbare Voraussetzung ist insoweit die regelmäßige Qualifizierung durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und fortwährender interner Austausch durch Teambesprechungen.

Diese fachliche Kompetenz und die langjährigen Erfahrungen auch aus anderen Teilrechtsgebieten wie z. B. im Insolvenzrecht, Immobilienrecht und Wirtschaftsrecht ermöglichen es uns, in Absprache mit den Beteiligten, für eine hohe Auslastung und damit für eine Ertragsstärke der Objekte zu sorgen.

Zudem arbeiten wir eng mit Bausachverständigen zusammen, um die oftmals vernachlässigte Verkehrssicherheit wiederherzustellen und baurechtswidrige Situation der beschlagnahmten Immobilien zu beseitigen. Ausreichender Versicherungsschutz der betreuten Immobilien ist dabei selbstverständlich.

Verwaltungsteam und Partner


Für die Zwangsverwaltungen steht ein gut eingespieltes und erfahrenes Team zur Verfügung:
 

  • RA Kallenberg: Zwangsverwalter
  • RA Tews: Zwangsverwalter

Herr Rechtsanwalt Stephan Kallenberg ist seit 2003 als Zwangsverwalter tätig. 

Seit 2004 ist Herr Rechtsanwalt Kallenberg aktives Mitglied der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V. (IGZ) und seit 2009 IGZ- zertifizierter Zwangsverwalter. Er wirkt im Zuge der übernommenen Zwangsverwaltungen auch an der Rechtsprechung mit. Beispielhaft sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.08.2010, Aktenzeichen XII ZR 181/08, verwiesen, nach dem der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt ist, wegen Nutzungen aus der Zeit vor Zuschlagserteilung Klage zu erheben.

Herr Rechtsanwalt Tews ist seit 2004 als Sachbearbeiter im Rahmen der Zwangsverwaltungen des Rechtsanwaltes Kallenberg tätig und seit 2008 als Zwangsverwalter tätig. 
Herr Tews ist aktives Mitglied der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V. (IGZ) und seit 2009 IGZ- zertifizierter Zwangsverwalter. 

Laufende Verwaltungen und Erfolgsbilanz

 

  • Verwaltung Wohnpark / Hochhaus mit über 600 Apartments
     
  • Verwaltung Gewerbepark mit Bowlingbahnbetreiber, Restaurant etc.
     
  • Verwaltung Wohnhaus mit 22 Wohneinheiten
     
  • Verwaltung Hotel mit laufendem Hotelbetrieb mit 130 Betten
     
  • Verwaltung von Senioren- und Pflegeheim  
     

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